Rechtliches

AGB & Rückerstattungs­richtlinien

Da wir überwiegend individuelle handwerkliche Dienstleistungen anbieten, gelten für Rückerstattungen besondere Bedingungen.

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge von SK Baukonzept, Inhaber Sargis Kakanyan, Danziger Straße 13, 23611 Ratekau.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihnen schriftlich zugestimmt wurde.

Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird und sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Annahme des Angebots oder durch Beginn der Arbeiten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zustande. Eine Annahme in Textform – etwa per E-Mail oder Messenger-Nachricht – ist ausreichend.

Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist ausschließlich das vereinbarte Angebot mit seinen dort aufgeführten Positionen. Leistungen, die im Angebot nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

Angebote beruhen auf den vom Auftraggeber übermittelten Angaben, Bildern und Referenzen sowie auf dem bei der Besichtigung erkennbaren Zustand. Ergeben sich bei der Ausführung abweichende Gegebenheiten, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

3. Änderungswünsche und Zusatzleistungen

Änderungswünsche des Auftraggebers während der Ausführung sowie zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.

Änderungen und Zusatzleistungen werden in Textform festgehalten – etwa durch ein Nachtragsangebot, eine Bestätigung per E-Mail oder Messenger-Nachricht. Wird eine Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ohne gesonderte Berechnung erbracht, wird auch dies in Textform festgehalten.

Änderungswünsche können die vereinbarten Ausführungsfristen angemessen verlängern.

4. Vom Auftraggeber gestelltes Material

Stellt der Auftraggeber Material selbst bei – wählt er es also selbst aus, beschafft es selbst oder gibt ein bestimmtes Produkt vor – gilt:

5. Unentgeltliche Leistungen und Kulanz

Leistungen, die ohne Berechnung erbracht werden, begründen keinen vertraglichen Erfüllungs- oder Gewährleistungsanspruch. Eine bestimmte Beschaffenheit wird insoweit nicht vereinbart.

Solche Leistungen werden als unentgeltlich gekennzeichnet – etwa durch Ausweisung mit 0,00 EUR im Angebot oder in der Rechnung oder durch eine Bestätigung in Textform.

Aus der einmaligen unentgeltlichen Erbringung einer Leistung entsteht kein Anspruch auf Wiederholung oder Nachbesserung.

6. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Unvorhersehbare Mehrarbeiten, insbesondere durch verdeckte Mängel oder abweichende bauliche Gegebenheiten, werden nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber wird hierüber vor Ausführung informiert.

7. Zahlung

8. Termine und Mitwirkung des Auftraggebers

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zugänglich ist, Strom und Wasser zur Verfügung stehen und die zu bearbeitenden Bereiche geräumt sind.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, Änderungswünsche oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

9. Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das beide Parteien unterzeichnen. Der Auftraggeber erhält das Protokoll vor der Unterzeichnung zur Durchsicht.

Mängel und noch auszuführende Restarbeiten sind im Abnahmeprotokoll konkret zu benennen. Die im Protokoll aufgeführten Punkte bestimmen den Umfang der noch geschuldeten Arbeiten abschließend. Eine nachträgliche Erweiterung dieses Umfangs hinsichtlich der bei der Abnahme erkennbaren Beschaffenheit ist ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte wegen verdeckter Mängel bleiben unberührt.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, ohne die Abnahme zu erklären, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB.

Eine Teilabnahme abgeschlossener, in sich abgrenzbarer Leistungsteile kann vereinbart werden.

10. Zurückbehaltungsrecht

Wegen berechtigter Mängel kann der Auftraggeber einen angemessenen Teil der Vergütung zurückbehalten. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 641 Abs. 3 BGB, bleiben unberührt.

Ein Zurückbehalt der gesamten Vergütung wegen geringfügiger, die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigender Mängel ist ausgeschlossen.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Bei Mängeln ist SK Baukonzept zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Der Auftraggeber setzt hierfür eine angemessene Frist und ermöglicht den Zugang zur Baustelle.

Führt der Auftraggeber ohne vorherige angemessene Fristsetzung Arbeiten durch Dritte aus oder lässt er solche ausführen, entfallen insoweit die Gewährleistungsansprüche gegen SK Baukonzept.

Für vom Auftraggeber beigestelltes Material gilt Ziffer 4, für unentgeltliche Leistungen Ziffer 5.

12. Haftung

SK Baukonzept haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SK Baukonzept nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13. Eigentumsvorbehalt

Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SK Baukonzept, soweit es nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes geworden ist.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die gesonderte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ist Bestandteil der Vertragsunterlagen und wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in Textform übergeben.

Wünscht der Auftraggeber, dass mit den Arbeiten bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, ist hierfür eine ausdrückliche Aufforderung in Textform erforderlich.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SK Baukonzept.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Rückerstattungsrichtlinien

Da wir überwiegend individuelle handwerkliche Dienstleistungen anbieten, gelten besondere Bedingungen für Rückerstattungen.

Allgemeines

SK Baukonzept erbringt überwiegend individuelle handwerkliche Leistungen, insbesondere:

Vorauszahlungen und Materialkosten

Vorauszahlungen für Material werden erstattet, soweit das Material noch nicht bestellt wurde oder eine kostenfreie Rückgabe beim Lieferanten möglich ist.

Sind Materialien bereits bestellt, speziell beschafft worden oder sind Lieferantenkosten entstanden, werden diese Kosten vom Erstattungsbetrag abgezogen. Gleiches gilt für Rückgabe- und Stornogebühren des Lieferanten.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Bereits erbrachte Leistungen

Bereits erbrachte Arbeitsleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Hierzu zählen insbesondere ausgeführte Montage-, Reparatur- oder Sanierungsarbeiten, Planungs- und Beratungsleistungen sowie vorbereitende Arbeiten wie Aufmaß und Organisation.

Kündigung durch den Auftraggeber

Eine Kündigung ist in Textform zu erklären.

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ist SK Baukonzept nach § 648 BGB berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Bereits entstandene Material- und Organisationskosten werden in Rechnung gestellt.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SK Baukonzept tatsächlich höhere Aufwendungen erspart hat.

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nach Ziffer 14 bleibt hiervon unberührt.

Terminabsagen

Vereinbarte Termine sind spätestens 48 Stunden vorher abzusagen.

Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 150,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Mängel

Bei Mängeln erhält SK Baukonzept zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.

Eine Rückerstattung oder Minderung kommt erst in Betracht, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unmöglich oder unzumutbar ist.

Kontakt

Bei Fragen zu Rückerstattungen oder Abrechnungen kontaktieren Sie uns bitte:

SK Baukonzept

Sargis Kakanyan

Danziger Straße 13

23611 Ratekau

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 151 41620319